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Das Gesetz zum Arbeitsschutz schreibt vor, dass Sie als Unternehmensleiter Ihre künftigen Mitarbeiter unterweisen müssen - aber nicht nur diese, sondern auch alle, die schon länger bei Ihnen angestellt sind. Das legt § 12 des Arbeitsschutzgesetzes fest, denn nur so können Sie sicherstellen, dass Ihren Mitarbeitern während der Arbeitszeit bei Ihnen nichts passiert, dass sie mit den Gerätschaften richtig umgehen können und dass es durch menschliches Fehlverhalten nicht zu Unfällen kommt. Es ist wichtig, dass Sie in Ihren Angestellten das Bewusstsein dafür wecken, weshalb die Einhaltung dieser Regeln gut und richtig für sie ist.
Schon bevor Ihre neuen Mitarbeiter ihre Tätigkeit bei Ihnen aufnehmen, sollten Sie sie unterweisen: Je nachdem, welcher Tätigkeit sie nachgehen sollen, müssen sie dafür unterschiedliche Dinge gezeigt bekommen. Die Grundlage für diese Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung, die Sie zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit durchgeführt haben: An welchen Stellen bestehen Risiken im Job, und durch welches Verhalten können die Mitarbeiter sie minimieren? Diese Unterweisung umfasst also Verhaltensregeln ebenso wie eine Demonstration, wie die Arbeitsschutzkleidung richtig zu benutzen ist. Auch das Verhalten bei Unfällen oder Störungen im Betriebsablauf sollte trainiert werden.
Hat einer Ihrer Mitarbeiter bislang an der Kasse gestanden und soll zukünftig in der Anlage Aufgaben übernehmen? Dann sollten Sie ihm ganz genau zeigen, wie er sich hier schützen und verhalten muss. Er ist hier anderen Risiken ausgesetzt als an seinem bisherigen Arbeitsplatz, daher ist die Unterweisung wichtig. Auch interagiert er hier anders mit Kunden, muss ihnen zum Beispiel Auskünfte geben und Hilfestellungen leisten. Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Mitarbeiter ihm schon alles Wichtige erzählt haben werden! Dinge, die man selbst tagtäglich tut oder lässt, erwähnt man häufig im Gespräch gar nicht, weil sie so selbstverständlich erscheinen. Für den Mitarbeiter, der die neuen Aufgaben übernimmt, sind sie das aber nicht. Vermeiden Sie Fehler, indem Sie ihm umfassend von den Risiken und den Strategien zu ihrer Vermeidung an seinem neuen Arbeitsplatz erzählen.
Eine Aufrüstung ist in der Waschanlage nicht nur ein Grund zur Freude, sondern auch für eine neue Unterweisung: Mit den Neuerungen kommen auch neue Risiken und Gefährdungen oder zumindest neue Handgriffe in den Arbeitsalltag Ihrer Angestellten. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie ihnen die Funktionsweise beziehungsweise die Art der Gefährdung genau erklären und ihnen demonstrieren, wie sie damit umgehen sollen.
Eigentlich sollten Unfälle nicht vorkommen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter gründlich geschult haben. Es kann aber doch immer wieder etwas passieren. Haben Sie alles in die Wege geleitet, um die Auswirkungen des Unfalls so glimpflich wie möglich zu halten, sollten Sie zeitnah eine neue Unterweisung ansetzen: Offensichtlich war ja einem oder mehreren Ihrer Angestellten nicht klar, wie er oder sie sich in der entsprechenden Situation hätte verhalten müssen. Gehen Sie den Unfall noch einmal mit Ihren Angestellten durch und finden Sie den Punkt, an dem die Regeln verletzt worden sind. Wiederholen Sie sie noch einmal und machen Sie Ihren Angestellten eindringlich klar, dass ihre Befolgung wirklich wichtig ist. Das gilt übrigens auch, wenn der Unfall durch ein Versäumnis Ihrerseits zustande gekommen ist - wer Fehler eingestehen kann, wirkt menschlich und sympathisch.
Tatsächlich müssen Sie also nicht nur Ihre zukünftigen Mitarbeiter unterweisen, sondern alle - auch diejenigen, die schon länger dabei sind. Da sich im Arbeitsalltag mit der Routine oft auch etwas Sorglosigkeit einstellt, sollten Sie die Unterweisung ruhig in regelmäßigen Abständen wiederholen. Eine jährliche Unterweisung hat sich für erwachsene Angestellte bewährt, Jugendliche sollten Sie sogar alle sechs Monate neu schulen. Bei neuen Arbeitsmitteln und Technologien, nach einem Unfall sowie vor einer Änderung der Aufgabenverteilung erfolgen die speziellen Schulungen zusätzlich zu denen, die Sie regelmäßig ansetzen.
Nein, alle Mitarbeiter, einschließlich langjähriger Angestellter, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Mitarbeiter sollten bei Neueinstellungen, Veränderungen in den Arbeitsaufgaben, Einführung neuer Technologien oder nach Unfällen unterwiesen werden. Darüber hinaus ist eine jährliche Auffrischung für erwachsene Angestellte empfohlen.
Regelmäßige Unterweisungen gewährleisten, dass Mitarbeiter sich der Risiken und Sicherheitsverfahren bewusst bleiben. Sie helfen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz aufrechtzuerhalten.