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Ein Gewerbemietvertrag unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von einem privaten Mietvertrag zum Wohnen. Möchten Sie ein Grundstück und dessen Räumlichkeiten für Ihre Waschanlage mieten, müssen Sie daher einige Besonderheiten beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Anders als bei Häusern oder Wohnungen gibt es bei Vermietungen zu Gewerbezwecken keinen Mietspiegel, an den sich der Vermieter halten müsste. Entsprechend können die Preise hier frei ausgehandelt werden. Naturgemäß liegen sie meist höher als die Mieten für Wohnraum.
Am angenehmsten für den Mieter ist in den meisten Fällen die Festpreismiete: Hier wird eine feste monatliche Miete vereinbart, die Sie zahlen. Allerdings lassen sich manche Vermieter darauf nicht ein: Sie können auch eine Staffel- oder eine Indexmiete verlangen. Bei der Staffelmiete ist vorgesehen, dass sich in regelmäßigen Abständen die Miete leicht erhöht, was auch im Vertrag festgehalten wird. Bei der Indexmiete hingegen steht im Vertrag, dass die Miete jeweils so stark steigt, wie auch die Lebenshaltungskosten nach oben gehen.
Im Gewerbemietvertrag ist es auch möglich, eine Umsatzmiete zu vereinbaren. Diese setzt sich zusammen aus einer geringeren Basismiete und einem Prozentsatz des Umsatzes, den Sie mit Ihrer Waschanlage generieren. Das heißt, dass Sie umso mehr zahlen, je mehr Sie einnehmen. Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass Sie weniger Miete bezahlen müssen, wenn das Geschäft nicht so gut läuft.
Einige Punkte müssen im Gewerbemietvertrag auf jeden Fall festgehalten werden. Wer ist zum Beispiel genau der Mieter? Das können Sie selbst als natürliche Person sein, aber auch das Unternehmen, wenn Sie etwa eine GmbH oder eine AG gegründet haben.
Wichtig ist weiterhin eine genaue Beschreibung des Mietobjekts mit allen zugehörigen Räumen oder Gebäuden. Auch die Ausstattung, die Dämmung und die Klimatisierung sollten verständlich beschrieben werden. Es wird hier weiterhin festgelegt, ob Sie an den Außenwänden Werbung für Ihr Unternehmen machen dürfen und ob es für Ihre Kunden Parkplätze gibt.
Der nächste wichtige Punkt ist der genaue Zweck, für den Sie das Objekt mieten, samt sämtlichen Um-, An- und Ausbauten, die dafür nötig werden. Es folgt die Höhe der Miete samt vereinbarter Art (Staffel-, Index-, Umsatz- oder Festpreismiete). Weiterhin sollten Sie darauf achten, einen Mietzeitraum zu vereinbaren.
Welcher Zeitrahmen sich hier anbietet, hängt ganz von Ihrer Situation ab. Sind Sie ganz sicher, dass Ihr Geschäft an diesem Standort zum Erfolg wird und dass Sie es langfristig betreiben möchten, sollten Sie einen möglichst langen Zeitraum aushandeln und darauf pochen, dass in den Vertrag die Option auf Verlängerung aufgenommen wird. Allerdings sind Sie dann auch an die vereinbarte Frist gebunden und können nicht einfach aus dem Vertrag heraus, wenn das Geschäft schlecht läuft.
Die Schwierigkeit bei einem unbefristeten Gewerbemietvertrag ist die, dass der Vermieter Ihnen jederzeit auch ohne schwerwiegende Gründe kündigen kann. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag zu Beginn eines Quartals bei Ihnen ein, müssen Sie am Ende des nächsten Quartals die vermieteten Räume verlassen – Sie haben also im schlimmsten Fall nur sechs Monate Zeit, um Ihr Geschäft abzuwickeln.
Wenn Sie Ihre Waschanlage eröffnen, möchten Sie natürlich nicht, dass direkt in der Nachbarschaft ein Konkurrent ebenfalls eine Waschanlage aufmacht. Gehört Ihrem Vermieter in der Gegend mehr als das Grundstück, auf dem Sie Ihre Waschanlage betreiben, können Sie sich vertraglich zusichern lassen, dass er niemandem aus der gleichen Branche in der Nachbarschaft ein Grundstück mit Gewerberäumen vermietet.
In einer Waschanlage werden Sie ungleich viel mehr Wasser verbrauchen und Abwasser produzieren als etwa in einem Bürogebäude. Achten Sie darauf, dass dieser Umstand bei den Betriebskosten berücksichtigt wird: Durch höhere Vorauszahlungen erleben Sie so bei der ersten Abrechnung keine böse Überraschung.
Sie müssen den Gewerbemietvertrag nicht eigens notariell beglaubigen lassen. Gehen Sie das Schriftstück aber am besten mit Ihrem Anwalt durch: Bei Miete und Fristen ist der gesetzliche Spielraum groß und Vieles kann frei verhandelt werden. Es ist also besser, alles professionell prüfen lassen, bevor sie Ihre Unterschrift unter einen Vertrag setzen, der sich nicht mit Ihrem geplanten Geschäft verträgt.
Achten Sie auf die Mietdauer, Kündigungsfristen, Miethöhe und mögliche Nebenkosten. Klären Sie auch, ob bauliche Veränderungen erlaubt sind und wer für Reparaturen verantwortlich ist.
Die Mietdauer sollte zu Ihren Geschäftsplänen passen. Kurzfristige Verträge bieten Flexibilität, langfristige Verträge könnten finanziell vorteilhaft sein.
Die Kündigungsfristen variieren. Achten Sie auf eine ausreichende Frist, um Ihr Geschäft anzupassen oder zu verlagern, wenn nötig.
Die Miethöhe sollte wettbewerbsfähig sein und zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passen. Vergleichen Sie mit ähnlichen Gewerbeflächen in der Umgebung.
Nebenkosten können Miete, Betriebskosten, Versicherungen etc. umfassen. Klären Sie, ob diese in der Miete enthalten sind oder separat anfallen.
Klären Sie im Voraus, ob Sie bauliche Anpassungen vornehmen dürfen, um Ihre Waschanlage anzupassen. Dies sollte im Vertrag festgehalten werden.
Klären Sie, wer für Reparaturen und Wartung verantwortlich ist, ob Sie oder der Vermieter.
Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt überprüfen, um Ihre Interessen zu schützen. Verhandeln Sie bei Bedarf über Bedingungen, die für Sie günstiger sind.
Beim Abschluss eines Gewerbemietvertrags sollten Sie auf Mietdauer, Kündigungsfristen, Miethöhe, Nebenkosten, bauliche Veränderungen und Reparaturverantwortlichkeiten achten. Holen Sie rechtlichen Rat ein, um sicherzustellen, dass der Vertrag Ihren Bedürfnissen entspricht.