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Objekte
Nahezu alle mobilen Objekte sind leasingfähig. Voraussetzung ist, dass sie selbstständig nutzbar und fungibel sind und ihre Beschaffenheit eine Verwertung an Dritte ermöglicht.
Objektrisiko
Hohe Anteile des Investitionsrisikos am Objekt trägt der Leasing-Nehmer. In seiner Verantwortung liegen auch die Auswahl des individuell passenden Leasing-Objektes und des richtigen Lieferanten, sowie Erhalt und Pflege des geleasten Objektes. Am Ende des Leasing-Vertrages geht das Investitionsrisiko, z.B. das Marktwertrisiko auf die Leasing-Gesellschaft über.
Optionen
Dem Leasing-Nehmer wird schon bei Abschluss des Vertrages das Recht eingeräumt, die Vertragslaufzeit zu verlängern oder das Leasing-Objekt mit Ablauf des Vertrages zu kaufen. Der Optionspreis richtet sich entweder nach dem Restbuchwert oder dem niedrigen gemeinen Wert.
Preisgefahr
Hierunter ist die Gefahr zu verstehen, bei einem Leasing-Vertrag auch dann den vereinbarten Preis zahlen zu müssen, wenn die geschuldete Sachleistung infolge eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unmöglich ist.
Produkthaftung
Hiervon sind grundsätzlich auch Leasing-Unternehmen betroffen, soweit sie auch Nicht-EU-Ländern eingeführte Investitionsgüter vermieten. Als Variante bietet sich in diesen Fällen an, dass der Leasing-Nehmer das Wirtschaftsgut selbst importiert und dann einen Sale-and-lease-back-Vertrag abschließt. Das Produkthaftungsrisiko liegt dann beim Leasing-Nehmer.
Restbuchwert
Der Anschaffungswert eines Investitionsgutes wird während der Nutzungsdauer jährlich um einen Teilbetrag abgeschrieben, also reduziert. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils noch ein Bilanzwert, der als Restbuchwert bezeichnet wird. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen kann der Restbuchwert eine wichtige Rolle spielen.