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Sonderzahlung
Die Sonderzahlung verringert den zu finanzierenden Betrag und führt dadurch zu einer niedrigeren Leasing-Rate. Eine Sonderzahlung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen (z.B. wenn ein Fahrzeug beim Händler in Zahlung gegeben wird) oder als Bedingung (Sicherheit) für den Abschluss des Leasing-Vertrages auferlegt werden.
Teilamortisationsvertrag
Während der Laufzeit des Leasing-Vertrages wird nur eine teilweise Amortisation der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasing-Gebers sowie seiner Verwaltungskosten und seiner Gewinnspanne durch die Leasing-Zahlungen erreicht. Die Vollamortisation sichert sich die Leasing-Gesellschaft im Regelfall durch eine Garantie des Leasing-Nehmers für den noch nicht amortisierten Teil (Restwert) z.B. mittels Andienungsrechtes ab.
Umtausch eines Leasing-Gegenstandes
Ein Leasing-Objekt kann während der Laufzeit eines Vertrages gegen ein gleichwertiges oder höherwertiges Objekt – ohne Nachteile für den Leasing-Nehmer – ausgetauscht werden, wenn dieser Austausch technisch oder wirtschaftlich plausibel erklärt werden kann.
Unkündbare Grundlaufzeit
Die Dauer der unkündbaren Grundlaufzeit eines Leasing-Vertrages ist einer der wesentlichen Faktoren für die Entscheidung, ob das Wirtschaftsgut dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber zuzurechnen ist. Nach dem deutschen Steuerrecht erfolgt die Zurechnung (Bilanzierung) beim Leasing-Geber, wenn die unkündbare Grundlaufzeit zwischen 40% und 90% der AfA-Zeit liegt.
Untervermietung
Üblicherweise ist der Leasing-Nehmer zur Untervermietung der an ihn verleasten Leasing-Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung der Leasing-Gesellschaft berechtigt. Diese Konstruktion birgt für die Leasing-Gesellschaft nicht unerhebliche Risiken (z.B. mehrmalige Untervermietung eines Leasing-Gegenstandes durch den Leasing-Nehmer). Die Risiken können durch Offenlegung der Untervermietung, durch Zahlung der Leasing-Raten des Untermieters an die "Ober-Leasing-Gesellschaft" und ähnliche Sicherungsmaßnahmen minimiert werden.
Verlängerung
Nach Beendigung der kalkulierten Leasing-Dauer eines Leasing-Vertrages hat meist der Leasing-Nehmer das Recht auf eine Verlängerung. Die neuen Leasing-Raten und die neue Vertragslaufzeit werden in Abstimmung des Leasing-Nehmers mit dem Leasing-Geber in einem Verlängerungsvertrag vereinbart. In den meisten Fällen ist die Verlängerungs-Leasing-Rate günstiger als während der normalen Vertragslaufzeit. Berechnungsbasis ist der zu amortisierende Restbuchwert oder der niedrigere gemeine Wert.