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Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist die Zeitspanne zwischen der bereits erfolgten Abschreibungszeit und dem Ende der gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Restwert
Hierunter versteht man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Leasing-Vertrages. Üblicherweise wird unterschieden zwischen dem buchtechnischen Restwert/Restbuchwert (bilanzierter, vom Bewertungszeitpunkt abhängiger Wert eines Wirtschaftsgutes), dem kalkulierten Restwert (wird bei Teilamortisations-Verträgen für den Zeitpunkt nach Ablauf der vereinbarten Grund-Leasing-Zeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzung sowie der zukünftigen Marktpreisentwicklung festgelegt) und dem Restwert/Marktwert (tatsächlicher Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage erzielt werden kann).
Rückgabepflicht
Pflicht des Leasing-Nehmers, das Objekt nach Vertragsende an den Leasing-Geber zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rückwirkender Beginn des Leasing-Vertrages
Falls ein Investitionsgut beim Leasing-Nehmer vor Beginn des Leasing-Vertrages bereits genutzt wurde, kann ein rückwirkender Leasing-Beginn vereinbart werden. Die Leasing-Raten werden für den zurückliegenden Zeitpunkt in einer Summe gezahlt. Auch diese Zahlungen sind steuerlich wirksame Betriebsausgaben.
Sachgefahr
Hierunter ist die Gefahr zu verstehen, neu leisten zu müssen, wenn eine Substanzbeeinträchtigung des Leasing-Gegenstandes durch zufälligen Untergang oder durch eine zufällige Verschlechterung eintritt. Der BGH hat die Überwälzung der Sachgefahr auf den Leasing-Nehmer grundsätzlich als für einen Finanzierungs-Leasing-Vertrag typisch eingeordnet, allerdings diese Möglichkeit im Kfz-Leasing-Bereich eingeschränkt.
Sale-and-lease-back
Im Eigentum des Leasing-Nehmers stehende Wirtschaftsgüter werden an die Leasing-Gesellschaft mit der Absicht veräußert, diese im Rahmen eines Leasing-Vertrages weiter zu nutzen. Der Leasing-Gegenstand verbleibt also am Standort. Für die Leasing-Gesellschaft können sich hieraus sowohl Risiken aus der Schwierigkeit, einwandfreier Eigentümer des Leasing-Gegenstandes zu werden, als auch aus der Bonität des Leasing-Nehmers ergeben, falls dieser diese Leasing-Form zur Überwindung eines Liquiditätsengpassens wählt.