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Bilanzneutralität
Der Leasing-Geber aktiviert in der Regel das Investitions-Objekt. Somit ist die Investition für den Leasing-Nehmer bilanzneutral, d.h. weder das Investitionsgut noch die Verbindlichkeit werden bilanziert. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Laufende Leasing-Aufwendungen erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasing-Verpflichtungen werden im Anhang zu Jahresabschlüssen gezeigt.
Bonitätsprüfung
Ebenso wie Kreditinstitute bei der Vergabe von Krediten die „Kreditwürdigkeit“ ihrer Kunden prüfen, achten Leasing-Gesell-schaften auf die „Leasing-Würdigkeit“ ihrer Vertragspartner, wobei diese Bonitäts-prüfung in Nuancen (leasing-) objekt-bezogener und ertragsbetonter ist.
Dienstleistungen
Leasing-Verträge werden häufig mit Dienstleistungen "rund um die Investition" ergänzt. Daraus entsteht ein Mehrwert für den Kunden. Die Dienstleistungspalette reicht von objektspezifischen Versicherungen bis zum Fuhrparkmanagement großer Fahrzeugflotten.
Dreiecksverhältnis
Die typische Vertragskonstellation bei Leasing-Verträgen zwischen Hersteller/Händler/Lieferant und Leasing-Gesellschaft und Leasing-Nehmer. Jeder steht mit jedem in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.
Eigentum beim Mobilien-Leasing
In Verbindung mit Leasing-Investitionen sind die beiden folgenden Begriffe zum Eigentum besonders wichtig:
1. Zivilrechtliches (juristisches) Eigentum: Der Leasing-Geber wird mit Bezahlung einer Lieferantenrechnung zivilrechtlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes (§ 433 BGB).
2. Wirtschaftliches Eigentum: Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der für die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft an einem Investitionsgut ausübt. Das kann auch ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer sein. Der wirtschaftliche Eigentümer muss bilanzieren (Abgabenordnung § 39).Der Leasing-Geber ist zivilrechtlicher und auch wirtschaftlicher Eigentümer an einem Investitionsgut, wenn die unkündbare Grundleasing-Laufzeit nicht über 90% der AfA-Zeit hinausgeht und 40% der AfA-Zeit nicht unterschreitet. Details zur Zurechnung (Bilanzierung) sind in den Mobilien-Leasing-Erlassen des Bundesministers der Finanzen geregelt.
Einkommen-/Körperschaftsteuer
Privatpersonen und Unternehmen zahlen auf die zu versteuernden Einkommen (Gewinne) die Einkommens- oder Körperschaftsteuer. Die in Verbindung mit Leasing-Investitionen zu leistenden Leasing-Zahlungen sind in vollem Umfang Betriebsausgaben und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.