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Fachbegriffe Leasing und Mietkauf

Das kleine ABC der Waschanlagen-Finanzierung

Wartungsvertrag

Vom Leasing-Nehmer wird regelmäßig erwartet, im Anschluss an die Garantiezeiten des Lieferanten einen Wartungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen, um die laufende funktionale und technische Betreuung des Leasing-Gegenstandes zu gewährleisten. Bei Full-Service-Leasing-Verträgen ist die Wartung regelmäßig eingeschlossen.

Wert, gemeiner

Der gemeine Wert ist ein anderer Begriff für Marktwert oder Zeitwert.

Werthaltigkeit

Bei der Realisierung einer Leasing-Investition und damit auch bei der Bewertung des Risikos spielen die Werthaltigkeit und der Werteverlauf eines Investitionsgutes eine wichtige Rolle. Neben der Kundenbonität ist der Wert des Objektes die zweite Säule der Risikoabsicherung. Hierin unterscheidet sich eine Leasing-Investition deutlich von der traditionellen Finanzierung. Für hochwertige Investitionen werden bei der traditionellen Finanzierung bankübliche Sicherheiten (z.B. Grundschulden) verlangt, die beim Leasing nicht üblich sind.

Wiederverwertbarkeit

Wiederverwertbarkeit ist ein anderer Begriff für die Fungibilität eines Leasing-Objektes.

Wirtschaftliches Eigentum

Voraussetzung für die steuerrechtliche Zurechnung der Leasing-Gegenstände beim Leasing-Geber ist, dass dieser juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer ist. Dies bedingt, dass die Kriterien der Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung, die auf der Abgabenordnung basieren, hinreichend berücksichtigt werden.

Zahlungsverlauf

Der Zahlungsverlauf in einem Leasing-Vertrag kann individuell gestaltet werden. Maßgeblich hierfür sind z.B. die Nutzungsintensität, der Werteverlauf des Objektes, saisonale Nutzungsschwankungen, die Liquiditätssituation des Leasing-Nehmers und auch die steuerlichen Belange. So können degressive, lineare, progressive Zahlungen, monatliche oder quartalsweise Zahlungsintervalle und saisonale Zahlungsaussetzungen vereinbart werden, wenn dies dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragspartner dient.

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