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Wie beim Leasing ist auch beim Mietkauf eine bis zu 100-prozentige Finanzierung Ihrer Waschanlage möglich. Die Laufzeit kann variabel gestaltet werden, die Konditionen sind über die gesamte Laufzeit fest. Eine Besonderheit des Mietkaufs: Sie erhalten das wirtschaftliche Eigentum, juristischer Eigentümer ist der Leasinggeber. Ein Mietkauf ist die optimale Lösung, wenn Sie öffentliche Fördermittel nutzen wollen, die an die Bilanzierung gebunden sind.
Ein Mietkauf ist einer Bankfinanzierung gleichzusetzen. Die Leasinggesellschaft erwirbt das Mietobjekt und überlässt es Ihnen über eine bestimmte Laufzeit zur Miete. Sie sind von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts und im Gegensatz zum Leasing geht das juristische Eigentum nach Bezahlung der letzten Rate automatisch auf Sie über. Die gesamte Umsatzsteuer (Summe aller Mietraten) ist bereits bei Vertragsbeginn zu zahlen und sofort abzugsfähig. Wie beim Leasing ist auch beim Mietkauf eine 100-prozentige Finanzierung möglich.
Optimal bei Nutzung von Fördermitteln
Der Mietkaufvertrag eignet sich für Sie besonders, wenn Sie öffentliche Fördermittel nutzen wollen, die an Ihre Bilanzierung gebunden sind. Sie müssen die Waschanlage in Ihrer Bilanz aktivieren und entsprechend der Richtlinien abschreiben. Investitionszulagen und sonstige Zuschüsse können Sie somit in Anspruch nehmen.
Die Konditionen sind über die gesamte Laufzeit fest und bieten eine klare Kalkulationsgrundlage. Die Laufzeitgestaltung ist variabel und kann je nach Ihren Bedürfnissen bis zu 100 Prozent der betrieblichen Nutzungsdauer (AfA) ausmachen. Egal, ob für Portalwaschanlage, Waschstraße, Bus- und Lkw-Waschanlage oder SB-Waschplätze.
Kombinierbar mit Vollwartungsvertrag
Bei dieser Vertragsvariante zahlen Sie nur eine monatliche Gesamtrate – sie beinhaltet Leasingrate und Wartungsrate. Der optimale Schutz vor unvorhersehbaren Kosten über die gesamte Laufzeit.